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Begünstigte Familienferien für Sie

Als Familienferienstätte in der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung sind wir gemeinnützig. Das bedeutet für Sie, dass unsere familienfreundlichen Preise steuerbefreit sind und wir so besonders Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen unterstützen können. Mit dem von unserer Bundesarbeitsgemeinschaft bereitgestellten Rechner können Sie herausfinden, ob die begünstigten Preise auch für Sie zutreffen (Berechnungsgrundlage sind die Regelsätze, die ab 1. Januar 2024 gültig sind).

Zum Rechner
Zuschüsse für Familien aus Rheinland-Pfalz

Als gemeinnützige Familienferienstätte arbeiten wir eng mit dem Land Rheinland Pfalz als Zuschussgeber zusammen. Der Landeszuschuss für Familienferien im Familienferiendorf Hübingen ist einkommensabhängig. Dabei gliedert sich das Einkommen der Eltern in sogenannte Förderstufen A und B (A für die grundsätzliche Förderung und B für Eltern mit besonders niedrigem Einkommen).

    Aktuelles Faltblatt
    Urlaub fast umsonst für die ganze Familie? Gibt es so was?

    Das Familienferienprogramm des Landes Rheinland Pfalz.
    Im Unterschied zu oben beschriebener Individualförderung von Familienurlauben in Hübingen, gibt es auch die (nahezu) Komplettübernahme der Kosten für bedürftige Familien. Jährlich ermöglicht das Land mehr als 100 Familien aus Rheinland Pfalz einen Familienurlaub, gesponsert wird dieses Programm u.a. vom Familienferiendorf Hübingen.

    Ansprechpartner und Vermittler für die Sonderaktion sind beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Landau, Herr Weiß (Tel.: 06341 – 26267).

      Kontakt
      Wir sind jederzeit gerne für Sie da und
      freuen uns auf Ihre Anfrage
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