Förderungen
Begünstigte Familienferien für Sie
Als Familienferienstätte in der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung sind wir gemeinnützig. Das bedeutet für Sie, dass unsere familienfreundlichen Preise steuerbefreit sind und wir so besonders Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen unterstützen können. Mit dem von unserer Bundesarbeitsgemeinschaft bereitgestellten Rechner können Sie herausfinden, ob die begünstigten Preise auch für Sie zutreffen (Berechnungsgrundlage sind die Regelsätze, die ab 1. Januar 2024 gültig sind).
Zum Rechner